Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) von 2019

Grundlage für die Digitalisierung im Gesundheitswesen

Welche Apps einen echten Mehrwert und medizinischen Nutzen für die Patienten und den Patientinnen mitbringen, nachgewiesene Sicherheit für die äußerst sensiblen Gesundheitsdaten gewährleisten und den behandelnden Ärzten und Praxen eine wirkliche Verbesserung in der Patientenbehandlung stiften, hierfür mussten in den vergangenen Jahren erst die notwendigen Strukturen und Voraussetzungen im deutschen Gesundheitssystem geschaffen werden.

Eine große Herausforderung für die Politik, denn zunächst mussten Rahmenbedingungen und eine zukunftsfähige, gesetzliche Grundlage für den Einsatz der digitalen Versorgungssysteme geschaffen werden, welche die Sicherheit und den Schutz der Anwender gewährleistet und den Anbietern entsprechende Leitlinien zur Erstellung und Entwicklung Ihrer Systeme zur Verfügung stellt.

Mit dem Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG), welches am 07. November 2019 in Kraft getreten ist, steht seither eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz medizinischer Systeme im deutschen Gesundheitswesen zur Verfügung.

Das DVG ermöglicht die Entwicklung zukünftiger Innovationen in der Medizin und soll die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens unterstützen:

  • Ärzte können bestimmte Apps auf Rezept verschreiben und Patienten erhalten so einen schnelleren Zugang zu geeigneten medizinischen Apps.
  • Innovationen werden gefördert, damit Patienten möglichst schnell von neuen Versorgungsansätzen profitieren können. Krankenkassen unterstützen die Förderung dieser Ansätze.
  • Es wird ein verpflichtendes digitales Netzwerk zum Nutzen der Bürger und Bürgerinnen geschaffen. Krankenhäuser und Apotheken werden verpflichtet sich bis 1. Januar 2021 an die Telematik-Infrastruktur anzuschließen. Ärzte und Ärztinnen, die sich nicht anschließen wollen, müssen mit einem erhöhten Honorarabzug rechnen.
  • Das Angebot von Videosprechstunden für Patienten und Patientinnen flächendeckend verfügbar machen. Darum dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig auf ihrer Internetseite über solche Angebote informieren.
  • Papier und Fax als Auslaufmodelle: Neben der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und dem E-Rezeptkönnen auch alle weiteren veranlassten Leistungen wie Heil- und Hilfsmittel oder aber die häusliche Krankenpflege auf elektronischem Weg verordnet werden. Die Abrechnungsmodalitäten werden dementsprechend angepasst.
  • Big Data als Voraussetzung für medizinischen Fortschritt: Zusammenfassung anonymisierter Abrechnungsdaten der Krankenkassen in einem Forschungsdatenzentrum zur Sicherstellung der Datengrundlage für die Forschung
  • Sicherstellung der Datensicherheit in den Praxen durch verbindliche Sicherheitsstandards und zertifizierte Dienstleister.
  • Teilhabe der Versicherten an der Digitalisierung: künftig werden die Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten Angebote zur Förderung ihrer digitalen Gesundheitskompetenz zu unterbreiten. Versicherte können dabei auf Wunsch den Umgang mit digitalen Anwendungen wie beispielsweise Gesundheits-Apps oder der elektronischen Patientenakte erlernen.
  • Vernetzung des Gesundheitswesens – Abschaffung von Insellösungen: Mit dem DVG werden die Grundlagen für weitere offene und standardisierte Schnittstellen geschaffen, so dass Informationen künftig leichter, schneller und auf Basis internationaler Standards ausgetauscht werden können.

Der gesamte Inhalt des DVG kann auf https://www.bundesgesundheitsministerium.de/digitale-versorgung-gesetz.html nachgelesen werden.